Talk legal to me
Letzte Änderung: 14. Juli 2025
IMPORTANT NOTE: The English version of this document will govern our relationship - this translated version is provided for convenience only and will not be interpreted to modify the English version. For the English version, please see the HubSpot Legal Stuff page.
Dieser Vertrag wird lediglich als Gefälligkeit zur Verfügung gestellt. Es gilt ausschließlich die englische Fassung dieses Vertrags, und in keinem Fall darf die deutsche Sprachfassung dieses Vertrags dahingehend ausgelegt werden, dass sie die englische Fassung dieses Vertrags ändert oder auf andere Weise die Beziehung der Vertragspartner untereinander regelt.
Wenn sich Ihr Kundenstandort in Indien befindet und Ihr Vertrag am oder nach dem 14. Juli 2025 beginnt, dann gelten für Sie die folgenden Bestimmungen (die „Indien – Rechtsgebietsspezifische Klauseln“), sofern nicht anders in Ihrem Bestellformular vereinbart. Im Falle eines Konflikts zwischen den Bestimmungen in „Indien – Rechtsgebietsspezifische Klauseln“ und anderen Bestimmungen im Rahmen dieses Vertrags hat „Indien – Rechtsgebietsspezifische Klauseln“ Vorrang.
Zur Vermeidung von Missverständnissen: Wenn Sie ein HubSpot-Kunde mit Sitz in Indien sind und vor dem 14. Juli 2025 einen bestehenden Vertrag hatten, ändert sich Ihre Vertragspartei nicht automatisch.
1. EINHALTUNG VON GESETZEN
1.1 Der erste Satz im Abschnitt „Einhaltung von Gesetzen“ der allgemeinen Bedingungen wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
„Bei der Erbringung des Abonnementdienstes, der Beratungsdienste und der Verarbeitung von Kundendaten halten wir uns an alle indischen Verordnungen (falls zutreffend).“
1.2 Der Absatz „Übermittlung von Kundendaten“ im Abschnitt „Kundendaten“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird so geändert, dass am Ende der Bestimmung Folgendes eingefügt wird:
„Übermittlung von Kundendaten in Indien. Wir und unsere verbundenen Unternehmen können Kundendaten (einschließlich personenbezogener Daten) in Verbindung mit dem Abonnementdienst in die USA übermitteln. Soweit wir personenbezogene Daten, die dem Schutz des indischen Datenschutzrechts unterliegen, verarbeiten, geschieht dies gemäß dem Information Technology Act 2000, den Bestimmungen zur Informationstechnologie (bzgl. angemessener Sicherheitsverfahren, Vorgehensweisen, vertraulicher persönlicher Daten oder Informationen), 2011, und ggf. entsprechend anderen datenspezifischen Vorgaben, die in Abständen von den indischen Behörden erlassen werden, sowie in Übereinstimmung mit unserer DPA. Näheres dazu finden Sie in unserer DPA, Datenschutzrichtlinie und Richtlinie zur akzeptablen Nutzung.“
2. UMSATZSTEUER
Folgendes wird am Ende des Abschnitts „Mehrwertsteuer“ hinzugefügt:
„Wenn Sie sich in Indien befinden, ist in den Gebühren die Umsatzsteuer (Waren- und Dienstleistungssteuer) nicht enthalten und wird zusätzlich berechnet. Wir übernehmen keine Haftung für die Rückerstattung von Gutschriften für solche Waren- und Dienstleistungssteuern, wenn uns Ihre Registrierungsnummer zum Zeitpunkt der Bearbeitung der Transaktion nicht mitgeteilt wird.“
3. STEUEREINBEHALT
Der Abschnitt „Steuereinbehalt“ wird durch die folgende Bestimmung ersetzt:
„Ihre Rechnung enthält den Zwischenbetrag für Ihre Abonnementgebühren und die Anpassungen für die an der Quelle einbehaltene Steuer in Höhe von 10 Prozent gemäß den geltenden Bestimmungen von Abschnitt 194J des Einkommensteuergesetzes von 1961 („Gesetz“). Daher spiegelt der fällige Gesamtbetrag den Saldo wider, den Sie an HubSpot India zahlen müssen, da der Steuerbetrag von 10 % bereits von der Zwischensumme abgezogen wurde. Bei Zahlung des 10%igen Steueranteils müssen Sie eine TDS-Bescheinigung im Formular 16A zugunsten von HubSpot India Private Limited mit der PAN AAHCH3278H ausstellen. Die Bescheinigung ist spätestens 45 Tage nach Ablauf eines jeden Quartals für den Zeitraum April bis Dezember des betreffenden Jahres und spätestens 75 Tage nach Ablauf des letzten Quartals, das im März endet, fällig. Elektronisch signierte TDS-Zertifikate oder deren PDF-Scans können direkt per E-Mail an billing@hubspot.com gesendet werden.“
4. AUSSCHLÜSSE; HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Folgendes wird am Ende des Abschnitts „Haftungsausschluss“ hinzugefügt:
„ALLE ANDEREN ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN JEDWEDER ART ODER NATUR, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, DIE NICHT AUSDRÜCKLICH FESTGELEGT SIND, WERDEN HIERMIT VON UNS UND UNSEREN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN AUSDRÜCKLICH ABGELEHNT.“
5. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSBARKEIT
Der gesamte Abschnitt „Vertragsschließende Partei; geltendes Recht; zusätzliche Bedingungen“, einschließlich aller Unterabschnitte, der allgemeinen Bedingungen wird entfernt und durch Folgendes ersetzt:
„Vertragsschließende Partei; geltendes Recht; zusätzliche Bedingungen. Wenn sich Ihr Kundenstandort in Indien befindet, schließen Sie einen Vertrag mit HubSpot India Private Limited, Handelsregisternummer: U62099KA2024FTC187995, und dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen von Indien; die Bestimmungen des Kollisionsrechts finden keine Anwendung.“
6. SCHIEDSVERFAHREN UND STREITBEILEGUNG
Wenn zwischen uns Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Reklamationen (im Folgenden als „Streitfall“ bezeichnet) entstehen, die auf diesem Vertrag beruhen oder damit in Zusammenhang stehen, vereinbaren wir beide, dass der Streitfall an ein Schiedsgericht verwiesen und durch ein Schiedsverfahren gemäß den Schiedsregeln des Mumbai Centre for International Arbitration („MCIA-Regeln“) rechtskräftig beigelegt wird. Diese Regeln werden durch Verweis in diesen Abschnitt aufgenommen. Der Schiedsspruch wird schriftlich ergehen, ist rechtskräftig, verbindlich und für alle Parteien bindend, und beide Parteien verzichten unwiderruflich auf jegliche Rechte auf Berufung, Überprüfung oder Anrufung einer staatlichen oder anderen gerichtlichen Instanz, soweit ein solcher Rechtsverzicht rechtlich zulässig ist
Der Sitz und der Ort des Schiedsverfahrens sind Bangalore, Indien, und ausschließlich die Gerichte von Bangalore, Indien, sind zuständig für alle Angelegenheiten und Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch.
Die Parteien tragen ihre eigenen Rechts- und sonstigen Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Streitfall, unbeschadet des Rechts des Schlichters, Kosten zuzusprechen oder eine Partei zur Zahlung an die andere zu verpflichten.
Beide Parteien stimmen darin überein, dass das Schiedsverfahren, dessen Bestehen und seine Bestandteile (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schriftsätze, Stellungnahmen, Dokumente, Zeugenaussagen und Schiedssprüche) als vertrauliche Informationen im Rahmen dieses Vertrags gelten und nicht außerhalb des Schiedsgerichts, der Parteien, ihrer Anwälte und aller Personen, die für die Durchführung des Schiedsverfahrens erforderlich sind, offengelegt werden sollten.